Barrierefreiheit PID-Service
Der Anbieter dieses Webangebots ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung (BayDiG: Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerisches Digitalgesetz – BayDiG) Vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) BayRS 206-1-D (Art. 1–59) – Bürgerservice) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.pid.bayern verfügbar sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen („Konformitätsstatus“)
Konform: Der Inhalt entspricht dem Standard für Barrierefreiheit
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Methodik der Prüfung: |
Selbstbewertung |
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Erstellungsdatum: |
02. September 2026 |
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Letzte Überprüfung: |
02. September 2026 |
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Keine
Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktperson
Dr. Anne-Christine Plank, Mona Dietrich
E-Mail: fdm@digitalverbund.bayern
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern – Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
