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Policies Hochschulen, Förderorganisationen, Verlage

Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten, sogenannte Forschungsdatenpolicies, werden sowohl von Wissenschaftsorganisationen, Fachgesellschaften, Forschungsförderorganisationen, Hochschulen und Forschungszentren sowie von Verlagen herausgegeben. Dabei haben viele Policies empfehlenden Charakter, etwa in Form von Best-PracticeRegeln. Daneben gibt es aber auch Policies mit verbindlichen Anforderungen an den Umgang mit Forschungsdaten, beispielsweise als Bestandteil von Förderbedingungen.

Policies von bayerischen Hochschulen

Spätestens seit der Initiative „Leistung durch Vielfalt“ des Rats für Informationsinfrastruktur (RfII) sind Forschungsdaten auch im Blick von Infrastruktureinrichtungen und Hochschulverwaltungen. Daher werden regelmäßig neue Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten verabschiedet und bestehende Leitlinien angepasst.

Die erste Forschungsdaten-Policy einer bayerischen Universität wurde am 8. November 2016 von der Universität Bayreuth erlassen. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von Policies bayerischer Hochschulen. Falls Ihre Einrichtung vergessen wurde, können Sie uns gerne benachrichtigen.

Policies von Förderorganisationen

Je nach Förderorganisation und Projekt können die Anforderungen variieren. Auf SHERPA Juliet finden Sie einen unverbindlichen Überblick zu den Anforderungen vieler internationaler Forschungsförderer. Da einige Förderer teils unterschiedliche Anforderungen für die verschiedenen Förderlinien haben, ist ein Blick auf die aktuellen Förderrichtlinien leider trotzdem unumgänglich.

Im Folgenden werden die Forschungsdaten-Policies einiger der wichtigsten Forschungsförderorganisationen skizziert.

Policies von Verlagen

Einige Verlage haben auch Grundsätze zur Datenverfügbarkeit aufgestellt, in denen die Bereitstellung der Daten eingefordert und für spezifische Daten die Ablage in bestimmten Repositorien verlangt wird.